Sta atliche Beihilfen: Kommission nimmt LeitfĂ€den fĂŒr Ausbildungsbeihilfen und Beihilfen fĂŒr benachteiligte und behinderte Arbeitnehmer an
Die EuropĂ€ische Kommission hat in zwei LeitfĂ€den die Kriterien dargelegt, die sie bei der eingehenden PrĂŒfung hoher Ausbildungsbeihilfen bzw. Beihilfen fĂŒr die BeschĂ€ftigung benachteiligter und behinderter Arbeitnehmer zugrunde legt. Sie erlĂ€utert darin ferner, welche Informationen sie fĂŒr die PrĂŒfung der Beihilfen benötigt und wie sie dabei die positiven und die negativen Auswirkungen der Beihilfen gegeneinander abwĂ€gt. Die Kriterien entsprechen dem stĂ€rker ökonomisch ausgerichteten Ansatz der Kommission bei der Beihilfenkontrolle, dessen GrundsĂ€tze im Ă¹ùâÂŹĂ ÂŸAktionsplan Staatliche Beihilfenâ (siehe IP/05/680 und MEMO/05/195 ) ausgefĂŒhrt sind. Mit den LeitfĂ€den will die Kommission dazu beitragen, die Beihilfevorschriften klarer auszugestalten und zu vereinfachen.