Strategie gegen illegale, nicht gemeldete und unregulierte Fischerei
Die Kommission legt eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei (IUU) vor, die die Wirtschaft im Fischereisektor, die Fischbestände und die Meeresumwelt gefährdet. Durch die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen nur noch Erzeugnisse, die aus der ordnungsgemäß geprüften Fangtätigkeit des Flaggenstaates oder des betroffenen Exportstaats stammen, auf dem Markt der Europäischen Union (EU) zugelassen werden. Daneben sind eine stärkere Überwachung der Fangtätigkeit auf dem Meer, die Ermittlung von IUU-Betreibern, eine verbesserte Umsetzung des einschlägigen Fischereirechts und die bessere Durchsetzung von Sanktionen bei Verstößen vorgesehen. Die Initiative ist in den 2002 beschlossenen Rahmenaktionsplan der Gemeinschaft gegen IUU-Fischerei eingebettet und knüpft an die Maßnahmen auf internationaler Ebene (FAO, RFO) an.